Absatz eins,Mehrstufige Ausspielungen sind Glücksspiele, bei denen die Spielteilnehmer neben einem allfälligen Gewinn eine weitere Gewinnchance erlangen können.
BGBl. Nr. 620/1989
620. Bundesgesetz: Glücksspielgesetz GspG, Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes und Aufhebung des Bundesgesetzes betreffend Lebensversicherungen mit Auslosung
Bundesgesetz vom 28. November 1989 zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz — GSpG), über die Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes und über die Aufhebung des Bundesgesetzes betreffend Lebensversicherungen mit Auslosung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Mehrstufige Ausspielungen
Paragraph 13,
- Absatz 2,Die Ausspielungen nach den Paragraphen 6 bis 12 können ein- oder mehrstufig durchgeführt werden.