Absatz eins,Tombolaspiele sind Ausspielungen, bei denen die Spielanteile (Tombolakarten) drei Reihen zu je fünf verschiedenen Zahlen aus der Zahlenreihe 1 bis 90 enthalten und die Treffer mit jenen Tombolakarten erzielt werden können, die eine nach den Spielbedingungen als gewinnend bezeichnete Zahlenkombination (Gewinnkombination) aufweisen, wobei die Zahlen dieser Kombination in einer öffentlichen Ziehung ermittelt werden.
BGBl. Nr. 620/1989
620. Bundesgesetz: Glücksspielgesetz GspG, Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes und Aufhebung des Bundesgesetzes betreffend Lebensversicherungen mit Auslosung
Bundesgesetz vom 28. November 1989 zur Regelung des Glücksspielwesens (Glücksspielgesetz — GSpG), über die Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes und über die Aufhebung des Bundesgesetzes betreffend Lebensversicherungen mit Auslosung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 33neu
Tombolaspiele
Paragraph 33,
- Absatz 2,Als Gewinnkombination können in den Spielbedingungen festgesetzt werden:
- Ziffer einsAmbo (zwei Zahlen in einer Reihe),
- Ziffer 2Terno (drei Zahlen in einer Reihe),
- Ziffer 3Quaterno (vier Zahlen in einer Reihe),
- Ziffer 4Quinterno (alle Zahlen in einer Reihe),
- Ziffer 5Dezemterno (alle Zahlen von zwei Reihen),
- Ziffer 6Tombola (alle fünfzehn Zahlen einer Tombolakarte).