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BGBl. Nr. 673/1989

kundgemacht 29.12.1989
673. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Lamprechtshausen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 11. Dezember 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Lamprechtshausen
Kundmachung BGBl. Nr. 673/1989× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Lamprechtshausen

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Lamprechtshausen neu