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BGBl. Nr. 26/1990

kundgemacht 12.01.1990
26. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für Kernforschung
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN ORGANISATION FÜR KERNFORSCHUNG (CERN) ÜBER DIE BEFREIUNG VON DER STAATLICHEN EINKOMMENSTEUER FÜR EHEMALIGE MITGLIEDER DES PERSONALS DER EUROPÄISCHEN ORGANISATION FÜR KERNFORSCHUNG
Kundmachung BGBl. Nr. 26/1990× zu Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN)

Änderungen durch diese Kundmachung

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN) neu