Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 26/1990Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1990,
Inkrafttretensdatum
01.01.1990
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN ORGANISATION FÜR KERNFORSCHUNG (CERN) ÜBER DIE BEFREIUNG VON DER STAATLICHEN EINKOMMENSTEUER FÜR EHEMALIGE MITGLIEDER DES PERSONALS DER EUROPÄISCHEN ORGANISATION FÜR KERNFORSCHUNG
StF: BGBl. Nr. 26/1990
Ratifikationstext
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt. Die Mitteilungen gemäß Art. 2 Abs. 1 des Abkommens wurden am 1. bzw. 6. Dezember 1989 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 2 Abs. 1 mit 1. Jänner 1990 in Kraft.Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677, wurde hergestellt. Die Mitteilungen gemäß Artikel 2, Absatz eins, des Abkommens wurden am 1. bzw. 6. Dezember 1989 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 2, Absatz eins, mit 1. Jänner 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung
und
die Europäische Organisation für Kernforschung
IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für Kernforschung, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR11004690
alte Dokumentnummer
N3199010514J