Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 26/1990Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 1
Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für Kernforschung sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Renten und Ruhegehälter befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Renten und Ruhegehälter bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quelle zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR12050690
Alte Dokumentnummer
N3199010515J