BGBl. Nr. 283/1990
283. Bundesgesetz: Bundesbehindertengesetz — BBG
Bundesgesetz vom 17. Mai 1990 über die Beratung, Betreuung und besondere Hilfe für behinderte Menschen (Bundesbehindertengesetz — BBG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 101neu
römisch vier. HAUPTSTÜCK
KRIEGSOPFERFÜRSORGEBEIRAT
Paragraph 101,
Im Interesse einer einheitlichen und allen Bedürfnissen entsprechenden Führung der Fürsorgemaßnahmen für die Kriegsopfer sowie zur raschen Herstellung des Einvernehmens mit den sachlich beteiligten Bundesministerien ist im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Kriegsopferfürsorgebeirat zu errichten.