BGBl. Nr. 308/1990
308. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen samt Anlage
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
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Art. 1neu
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Art. 2neu
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Art. 3neu
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Art. 4neu
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Art. 5neu
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Art. 6neu
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Art. 7neu
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Art. 8neu
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Art. 9neu
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Art. 10neu
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Anl. 1neu
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