Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 308/1990 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1990, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
StF: BGBl. Nr. 308/1990 (NR: GP XVII RV 1172 VV S. 131. BR: AB 3828 S. 526.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen gemäß Art. 10 des Abkommens wurden am 20. März bzw. 11. April 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 mit 1. Juli 1990 in Kraft.Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 20. März bzw. 11. April 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, mit 1. Juli 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland –
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,
in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten –
sind wie folgt übereingekommen: