Absatz eins,Die Konzession für eine neu zu errichtende öffentliche Apotheke ist zu erteilen, wenn
- Ziffer einsin der Gemeinde des Standortes der öffentlichen Apotheke ein Arzt seinen ständigen Berufssitz hat und
- Ziffer 2ein Bedarf an einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke besteht.