Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 475/1990

kundgemacht 31.07.1990 RIS↗Parlament↗
475. Bundesgesetz: Rechnungslegungsgesetz — RLG
Bundesgesetz vom 28. Juni 1990, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz 1965, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Kapitalberichtigungsgesetz, die Ausgleichsordnung, das Kreditwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (Rechnungslegungsgesetz — RLG)
Kundmachung BGBl. Nr. 475/1990× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Unternehmensgesetzbuch (UGB) 10219 § 0↗RIS↗
§ 224neu
in Kraft 01.08.1990 – 31.12.1993 · idF BGBl. Nr. 475/1990 · danach: BGBl. Nr. 532/1993 § 224↗RIS↗

DRITTER TITEL

Bilanz

Gliederung

Paragraph 224,

  1. Absatz eins,In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
  2. Absatz 2,Aktivseite:

A. Anlagevermögen:

römisch eins. Immaterielle Vermögensgegenstände:

  1. Ziffer eins
    Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
  2. Ziffer 2
    Geschäfts(Firmen)wert;
  3. Ziffer 3
    geleistete Anzahlungen;

römisch zwei. Sachanlagen:

  1. Ziffer eins
    bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund;
  2. Ziffer 2
    unbebaute Grundstücke;
  3. Ziffer 3
    Maschinen und maschinelle Anlagen;
  4. Ziffer 4
    Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
  5. Ziffer 5
    geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;

römisch drei. Finanzanlagen:

  1. Ziffer eins
    Beteiligungen, davon Anteile an verbundenen Unternehmen;
  2. Ziffer 2
    Ausleihungen;
  3. Ziffer 3
    Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
  4. Ziffer 4
    geleistete Anzahlungen.

B. Umlaufvermögen:

römisch eins. Vorräte:

  1. Ziffer eins
    Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
  2. Ziffer 2
    unfertige Erzeugnisse;
  3. Ziffer 3
    fertige Erzeugnisse und Waren;
  4. Ziffer 4
    noch nicht abrechenbare Leistungen;
  5. Ziffer 5
    geleistete Anzahlungen;

römisch zwei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;

  1. Ziffer eins
    Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
  2. Ziffer 2
    Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
  3. Ziffer 3
    Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  4. Ziffer 4
    sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;

römisch drei. Wertpapiere und Anteile:

  1. Ziffer eins
    eigene Anteile;
  2. Ziffer 2
    Anteile an verbundenen Unternehmen;
  3. Ziffer 3
    sonstige Wertpapiere und Anteile;

römisch vier. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

  1. Absatz 3,Passivseite:

A. Eigenkapital:

römisch eins. Nennkapital (Grund-, Stammkapital);

römisch zwei. Kapitalrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gebundene;
  2. Ziffer 2
    nicht gebundene;

römisch drei. Gewinnrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gesetzliche Rücklage;
  2. Ziffer 2
    satzungsmäßige Rücklagen;
  3. Ziffer 3
    andere Rücklagen (freie Rücklagen);

römisch vier. Bilanzgewinn (Bilanzverlust).

B. unversteuerte Rücklagen:

  1. Ziffer eins
    Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen;
  2. Ziffer 2
    sonstige unversteuerte Rücklagen.

C. Rückstellungen:

  1. Ziffer eins
    Rückstellungen für Abfertigungen;
  2. Ziffer 2
    Rückstellungen für Pensionen;
  3. Ziffer 3
    Steuerrückstellungen;
  4. Ziffer 4
    sonstige Rückstellungen.

D. Verbindlichkeiten:

  1. Ziffer eins
    Anleihen;
  2. Ziffer 2
    Verbindlichkeiten gegenüber Banken;
  3. Ziffer 3
    erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
  4. Ziffer 4
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
  5. Ziffer 5
    Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
  6. Ziffer 6
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
  7. Ziffer 7
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  8. Ziffer 8
    sonstige Verbindlichkeiten.

E. Rechnungsabgrenzungsposten.