BGBl. Nr. 475/1990
475. Bundesgesetz: Rechnungslegungsgesetz — RLG
Bundesgesetz vom 28. Juni 1990, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz 1965, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Kapitalberichtigungsgesetz, die Ausgleichsordnung, das Kreditwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (Rechnungslegungsgesetz — RLG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 224neu
DRITTER TITEL
Bilanz
Gliederung
Paragraph 224,
- Absatz eins,In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Absatz 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
- Absatz 2,Aktivseite:
A. Anlagevermögen:
römisch eins. Immaterielle Vermögensgegenstände:
- Ziffer einsKonzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
- Ziffer 2Geschäfts(Firmen)wert;
- Ziffer 3geleistete Anzahlungen;
römisch zwei. Sachanlagen:
- Ziffer einsbebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund;
- Ziffer 2unbebaute Grundstücke;
- Ziffer 3Maschinen und maschinelle Anlagen;
- Ziffer 4Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- Ziffer 5geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
römisch drei. Finanzanlagen:
- Ziffer einsBeteiligungen, davon Anteile an verbundenen Unternehmen;
- Ziffer 2Ausleihungen;
- Ziffer 3Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
- Ziffer 4geleistete Anzahlungen.
B. Umlaufvermögen:
römisch eins. Vorräte:
- Ziffer einsRoh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- Ziffer 2unfertige Erzeugnisse;
- Ziffer 3fertige Erzeugnisse und Waren;
- Ziffer 4noch nicht abrechenbare Leistungen;
- Ziffer 5geleistete Anzahlungen;
römisch zwei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
- Ziffer einsForderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- Ziffer 2Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
- Ziffer 3Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- Ziffer 4sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
römisch drei. Wertpapiere und Anteile:
- Ziffer einseigene Anteile;
- Ziffer 2Anteile an verbundenen Unternehmen;
- Ziffer 3sonstige Wertpapiere und Anteile;
römisch vier. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken.
C. Rechnungsabgrenzungsposten.
- Absatz 3,Passivseite:
A. Eigenkapital:
römisch eins. Nennkapital (Grund-, Stammkapital);
römisch zwei. Kapitalrücklagen:
- Ziffer einsgebundene;
- Ziffer 2nicht gebundene;
römisch drei. Gewinnrücklagen:
- Ziffer einsgesetzliche Rücklage;
- Ziffer 2satzungsmäßige Rücklagen;
- Ziffer 3andere Rücklagen (freie Rücklagen);
römisch vier. Bilanzgewinn (Bilanzverlust).
B. unversteuerte Rücklagen:
- Ziffer einsBewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen;
- Ziffer 2sonstige unversteuerte Rücklagen.
C. Rückstellungen:
- Ziffer einsRückstellungen für Abfertigungen;
- Ziffer 2Rückstellungen für Pensionen;
- Ziffer 3Steuerrückstellungen;
- Ziffer 4sonstige Rückstellungen.
D. Verbindlichkeiten:
- Ziffer einsAnleihen;
- Ziffer 2Verbindlichkeiten gegenüber Banken;
- Ziffer 3erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- Ziffer 4Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- Ziffer 5Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- Ziffer 6Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- Ziffer 7Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- Ziffer 8sonstige Verbindlichkeiten.
E. Rechnungsabgrenzungsposten.