Absatz eins,Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. In ihr sind unbeschadet einer weiteren Gliederung die nachstehend bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen, sofern nicht eine abweichende Gliederung vorgeschrieben ist.
BGBl. Nr. 475/1990
475. Bundesgesetz: Rechnungslegungsgesetz — RLG
Bundesgesetz vom 28. Juni 1990, mit dem das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz 1965, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Kapitalberichtigungsgesetz, die Ausgleichsordnung, das Kreditwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (Rechnungslegungsgesetz — RLG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 231neu
VIERTER TITEL
Gewinn- und Verlustrechnung
Gliederung
Paragraph 231,
- Absatz 2,Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:
- Ziffer einsUmsatzerlöse;
- Ziffer 2Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen;
- Ziffer 3im Anlagevermögen berücksichtigte Eigenleistungen;
- Ziffer 4sonstige betriebliche Erträge:
- Litera aErträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen (Ziffer 12,),
- Litera bErträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
- Litera cübrige;
- Ziffer 5Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen;
- Ziffer 6Personalaufwand:
- Litera aLöhne,
- Litera bGehälter,
- Litera cAufwendungen für Abfertigungen und Pensionen,
- Litera dAufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,
- Litera esonstige Sozialaufwendungen;
- Ziffer 7Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie auf Aufwendungen für das Ingangsetzen, Erweitern und Umstellen eines Betriebes, die als Vermögensgegenstand ausgewiesen werden;
- Ziffer 8sonstige betriebliche Aufwendungen:
- Litera aSteuern, soweit sie nicht unter Ziffer 21, fallen,
- Litera bübrige;
- Ziffer 9Zwischensumme aus Ziffer eins bis 8;
- Ziffer 10Erträge aus Beteiligungen;
- Ziffer 11Zinsenerträge, Wertpapiererträge und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
- Ziffer 12Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen;
- Ziffer 13Aufwendungen aus Beteiligungen;
- Ziffer 14Abschreibungen auf sonstige Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens;
- Ziffer 15Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
- Ziffer 16Zwischensumme aus Ziffer 10 bis 15;
- Ziffer 17Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
- Ziffer 18außerordentliche Erträge;
- Ziffer 19außerordentliche Aufwendungen;
- Ziffer 20außerordentliches Ergebnis;
- Ziffer 21Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
- Ziffer 22Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
- Ziffer 23Auflösung unversteuerter Rücklagen;
- Ziffer 24Auflösung von Kapitalrücklagen;
- Ziffer 25Auflösung von Gewinnrücklagen;
- Ziffer 26Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen;
- Ziffer 27Zuweisung zu Gewinnrücklagen. Die Auflösungen und Zuweisungen gemäß Ziffer 23 bis 27 sind entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Unterposten aufzugliedern;
- Ziffer 28Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
- Ziffer 29Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
- Absatz 3,Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind auszuweisen:
- Ziffer einsUmsatzerlöse;
- Ziffer 2Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen;
- Ziffer 3Bruttoergebnis vom Umsatz;
- Ziffer 4sonstige betriebliche Erträge:
- Litera aErträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen (Ziffer 11,),
- Litera bErträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
- Litera cübrige;
- Ziffer 5Vertriebskosten;
- Ziffer 6Verwaltungskosten;
- Ziffer 7sonstige betriebliche Aufwendungen;
- Ziffer 8Zwischensumme aus Ziffer eins bis 7;
- Ziffer 9Erträge aus Beteiligungen;
- Ziffer 10Zinsenerträge, Wertpapiererträge und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;
- Ziffer 11Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen;
- Ziffer 12Aufwendungen aus Beteiligungen;
- Ziffer 13Abschreibungen auf sonstige Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens;
- Ziffer 14Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
- Ziffer 15Zwischensumme aus Ziffer 9 bis 14;
- Ziffer 16Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
- Ziffer 17außerordentliche Erträge;
- Ziffer 18außerordentliche Aufwendungen;
- Ziffer 19außerordentliches Ergebnis;
- Ziffer 20Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
- Ziffer 21Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
- Ziffer 22Auflösung unversteuerter Rücklagen;
- Ziffer 23Auflösung von Kapitalrücklagen;
- Ziffer 24Auflösung von Gewinnrücklagen;
- Ziffer 25Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen;
- Ziffer 26Zuweisung zu Gewinnrücklagen. Die Auflösungen und Zuweisungen gemäß Ziffer 22 bis 26 sind entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Unterposten aufzugliedern;
- Ziffer 27Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
- Ziffer 28Bilanzgewinn/Bilanzverlust.