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BGBl. Nr. 574/1990

kundgemacht 10.09.1990
574. Kundmachung: Teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht durch Polen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1990 betreffend die teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht durch Polen
Kundmachung BGBl. Nr. 574/1990× zu Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung

Änderungen durch diese Kundmachung

Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung neu