Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 574/1990Bundesgesetzblatt Nr. 574 aus 1990,
Inkrafttretensdatum
11.09.1990
Außerkrafttretensdatum
30.04.2004
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 10. September 1990 betreffend die teilweise Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF: BGBl. Nr. 574/1990
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 5/2013).Das Abkommen ist mit dem Beitritt Polens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2013,).
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2014
Dokumentnummer
NOR11005818
Alte Dokumentnummer
N4199013347J