BGBl. Nr. 576/1990
576. Verordnung: Verbot von Halonen
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 16. August 1990 über das Verbot von Halonen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Verbote
Paragraph eins,
Die Herstellung, das Inverkehrsetzen und die Verwendung von Halonen (bromierten vollhalogenierten Kohlenwasserstoffen) sind verboten.