BGBl. Nr. 173/1991
173. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.