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BGBl. Nr. 265/1991

kundgemacht 05.06.1991
265. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Ausdruck „Stiefeltern“ in § 2 Abs. 1 und 2 der Notstandshilfeverordnung gesetzwidrig war
Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der Ausdruck „Stiefeltern“ in § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 10. Juli 1973 betreffend Richtlinien für die Gewährung der Notstandshilfe (Notstandshilfeverordnung), BGBl. Nr. 352/1973, gesetzwidrig war
Kundmachung BGBl. Nr. 265/1991× zu VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „Stiefeltern'' in § 2 Abs. 1 und 2 der Notstandshilfeverordnung gesetzwidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „Stiefeltern'' in § 2 Abs. 1 und 2 der Notstandshilfeverordnung gesetzwidrig war neu