Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 272/1991

kundgemacht 07.06.1991
272. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Schwerkranken
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ERLEICHTERUNG VON AMBULANZFLÜGEN IN DEN GRENZREGIONEN BEI DRINGLICHEN TRANSPORTEN VON VERLETZTEN ODER SCHWERKRANKEN
Kundmachung BGBl. Nr. 272/1991× zu Luftfahrt – Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftfahrt – Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen neu