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BGBl. Nr. 330/1991

kundgemacht 25.06.1991 RIS↗
330. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler erlassen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 330/1991× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler neu § 0↗RIS↗
§ 12neu
in Kraft ab 01.01.1992 · idF BGBl. Nr. 330/1991 § 12↗RIS↗

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
  2. Absatz 2,Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler, Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1976,, tritt – unbeschadet Absatz 3, – mit Ablauf des 31. Dezember 1991 außer Kraft.
  3. Absatz 3,Für Wiederholungsprüfungen von Lehrabschlußprüfungen, die gemäß der in Absatz 2, angeführten Prüfungsordnung abgehalten wurden, gilt weiterhin die in Absatz 2, angeführte Prüfungsordnung.