Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
BGBl. Nr. 330/1991
330. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler
neu
§ 0↗RIS↗
§ 12neu
Paragraph 12,
- Absatz 2,Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler, Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1976,, tritt – unbeschadet Absatz 3, – mit Ablauf des 31. Dezember 1991 außer Kraft.
- Absatz 3,Für Wiederholungsprüfungen von Lehrabschlußprüfungen, die gemäß der in Absatz 2, angeführten Prüfungsordnung abgehalten wurden, gilt weiterhin die in Absatz 2, angeführte Prüfungsordnung.