Absatz eins,Asylwerber in Bundesbetreuung, die in einem Betreuungsheim des Bundes untergebracht sind, können mit ihrem Einverständnis für Hilfstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen (zB Reinigung, Küchenbetrieb, Transporte, Instandhaltung), herangezogen werden.
BGBl. Nr. 405/1991
405. Bundesgesetz: Bundesbetreuungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem die Bundesbetreuung von Asylwerbern geregelt wird (Bundesbetreuungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Paragraph 7,
- Absatz 2,Für solche Hilfstätigkeiten kann eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der Leistungen der Bundesbetreuung gewährt werden.
- Absatz 3,Durch die Erbringung von Hilfstätigkeiten wird kein Dienstverhältnis begründet.