BGBl. Nr. 410/1991
410. Bundesgesetz: Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984
Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 123geändert nie in Kraft getretenAbs 5
… 3 unveränderte Absätze
§ 123.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, mit 1. September 1984 in Kraft.
(2) § 107 tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
(3) § 113 Abs. 1 tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Stück des Bundesgesetzblattes, das die Kundmachung dieses Bundesgesetzes enthält, herausgegeben und versendet wird. Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten zu erlassen.
(4) § 120 tritt mit Ablauf des 31. August 1991 außer Kraft.
(5) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Bundesgesetz in Kraft. Die Änderungen dieses Bundesgesetzes auf Grund des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 410/1991 treten mit 1. September 1991 in Kraft.