BGBl. Nr. 637/1991
637. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien samt Anhängen
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel 15
Registrierung
Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und bei dem Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.