BGBl. Nr. 637/1991
637. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien samt Anhängen
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
Artikel 16
Inkrafttreten
Das vorliegene Anmerkung, richtig: vorliegende) Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, nachdem die beiden Vertragsparteien einander durch diplomatischen Notenwechsel die Durchführung der auf Grund ihrer innerstaatlichen Gesetze jeweils erforderlichen Formalitäten bekanntgegeben haben.
ZU URKUND DESSEN haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Algier am 27. November 1989 in deutscher, arabischer und englischer Sprache, jeweils in zwei Originalen, wobei alle drei Texte gleichermaßen authentisch sind.