Absatz 2,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind - hinsichtlich des Paragraph 28, Ziffer 2, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres - betraut
- Ziffer einsfür Dienstverhältnisse zum Bund der Bundeskanzler; in Angelegenheiten, die nur den Wirkungsbereich eines Bundesministers betreffen, dieser Bundesminister;
- Ziffer 2für Dienstverhältnisse der Lehrer gemäß Artikel 14 a, Absatz 2, Litera a bis d B-VG der Bundesminister für Land- und ForstwirtschaftIm Einvernehmen mit dem Bundeskanzler;
- Ziffer 3
- Litera afür Dienstverhältnisse der Lehrer für öffentliche Pflichtschulen (Artikel 14, Absatz 2, B-VG),
- Litera bfür Dienstverhältnisse der Lehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen und Erzieher für öffentliche Schülerheime, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler der öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen bestimmt sind (Artikel 14, a Absatz 3, Litera b, B-VG),
- Litera cfür Arbeitsverhältnisse, die dem Landarbeitsgesetz 1984 unterliegen, das Land;
- Ziffer 4im übrigen der Bundesminister für Arbeit und Soziales.