BGBl. Nr. 210/1992
210. Bundesgesetz: Ozongesetz
Bundesgesetz über Maßnahmen zur Abwehr der Ozonbelastung und die Information der Bevölkerung über hohe Ozonbelastungen, mit dem das Smogalarmgesetz, BGBl. Nr. 38/1989, geändert wird (Ozongesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 9neu
Paragraph 9,
Bei Auslösung der Warnstufen römisch eins und römisch zwei hat der Landeshauptmann auch die Schulbehörden und die für die Aufsicht über Kindergärten zuständigen Behörden seines Landes unverzüglich zu informieren.