Absatz eins,Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft kann sich zur automationsunterstützt durchzuführenden Vorbereitung des Zahlungsverkehrs von Förderungsmitteln auch privater Einrichtungen bedienen.
BGBl. Nr. 375/1992
375. Bundesgesetz: Landwirtschaftsgesetz 1992 — LWG
Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung einer flächendeckenden, leistungsfähigen, bäuerlichen Landwirtschaft getroffen werden (Landwirtschaftsgesetz 1992 — LWG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Einschaltung von privaten Einrichtungen
Paragraph 10,
- Absatz 2,Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft hat zur Durchführung der in Absatz eins, genannten Aufgaben gemäß Paragraph 56, Absatz eins, BHV 1989, Bundesgesetzblatt Nr. 570, eine Sondervorschrift im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Rechnungshof zu erlassen.