BGBl. Nr. 402/1992
402. Abkommen in Form eines Notenwechsels zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Verlängerung des Abkommens über die gegenseitige Einräumung von Zollkontingenten für bestimmte Qualitätsweine
Abkommen in Form eines Notenwechsels zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Verlängerung des Abkommens über die gegenseitige Einräumung von Zollkontingenten für bestimmte Qualitätsweine
Änderungen durch diese Kundmachung
EG - Zollkontingente für Qualitätsweine
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Art. 1neu
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