Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EG - Zollkontingente für Qualitätsweine
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 402/1992Bundesgesetzblatt Nr. 402 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.07.1992
Außerkrafttretensdatum
31.12.1994
Unterzeichnungsdatum
02.06.1992
Langtitel
Abkommen in Form eines Notenwechsels zwischen der Republik Österreich
und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Verlängerung
des Abkommens über die gegenseitige Einräumung von Zollkontingenten
für bestimmte Qualitätsweine
(NR: GP XVIII RV 546 AB 567 S. 73. BR: AB 4288 S. 555.)
StF: BGBl. Nr. 402/1992
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Der anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens erklärte Vorbehalt der Ratifikation wurde am 29. Juni 1992 zurückgezogen; das Abkommen ist daher mit 1. Juli 1992 in Kraft getreten.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018
Dokumentnummer
NOR11007359
Alte Dokumentnummer
N5199221314J