Absatz eins,Der Bundesminister für Landesverteidigung kann auf Antrag die Bewilligung erteilen für
- Litera adie Benützung von Militärflugplätzen durch Zivilluftfahrzeuge
- Litera bdie Errichtung von ständigen Einrichtungen für Zwecke der Zivilluftfahrt auf Militärflugplätzen.