BGBl. Nr. 471/1992
471. Bundesgesetz: Nationalrats-Wahlordnung 1992 — NRWO
Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 — NRWO)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 41neu
römisch drei. HAUPTSTÜCK
Wählbarkeit, Wahlbewerbung
1. Abschnitt
Wählbarkeit
Paragraph 41, Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.