Ausarbeitung von Vorschlägen für die Frauenförderung im Bundesdienst,
BGBl. Nr. 100/1993
100. Bundesgesetz: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz — B-GBG
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz — B-GBG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 33neu
Aufgaben der Interministeriellen Arbeitsgruppe
Paragraph 33, Die Interministerielle Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Beratung der Bundesregierung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst,
- Ziffer 3Koordination der Arbeitsgruppen und
- Ziffer 4Bestellung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Interministeriellen Arbeitsgruppe in der Kommission.