BGBl. Nr. 100/1993
100. Bundesgesetz: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz — B-GBG
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz — B-GBG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 47neu
Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen
Paragraph 47, Die Mitglieder der auf Grund des Förderungsprogrammes für Frauen im Bundesdienst eingesetzten „Arbeitsgruppen zur Förderung der Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Frauen im Bundesdienst'' und deren Vorsitzende, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten bis zum 30. Juni 1993 als Mitglieder der Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen.