BGBl. Nr. 112/1993
112. Bundesgesetz: Änderung des Verbrechensopfergesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16geändertAbs 2; Abs 3 (neu)
Inkrafttreten
§ 16.
Dieses Bundesgesetz tritt am 1. September 1972 in Kraft.
(2) Dieses Bundesgesetz ist auch mit Ausnahme des § 1 Abs. 7 anzuwenden, wenn die Handlung im Sinne des § 1 Abs. 2 vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes, aber nach dem 25. Oktober 1955 gesetzt worden ist.
(3) § 1 Abs. 7 ist anzuwenden, wenn die Handlung im Sinne des § 1 Abs. 2 nach dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum *) gesetzt worden ist.
Anmerkung