BGBl. Nr. 132/1993
132. Protokoll zur Abänderung des am 14. Mai 1959 in Stockholm unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und des am 6. April 1970 in Stockholm unterzeichneten Protokolls
PROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 14. MAI 1959 IN STOCKHOLM UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH SCHWEDEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN UND DES AM 6. APRIL 1970 IN STOCKHOLM UNTERZEICHNETEN PROTOKOLLS
Änderungen durch diese Kundmachung
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweden)
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Art. 3neu
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Art. 10neu
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