Absatz eins,Im Rahmen der Siedlungswasserwirtschaft können gefördert werden
- Ziffer einsMaßnahmen zur Versorgung mit Trink- und Nutzwasser einschließlich der künftigen Wasserversorgung;
- Ziffer 2Maßnahmen zum Schutz des ober- und unterirdischen Wassers durch Ableitung und Behandlung von Abwässern und Behandlung der Rückstände aus Abwasserbehandlungsanlagen;
- Ziffer 3Maßnahmen zur Verwertung oder Nutzung der in Anlagen anfallenden und dort benötigten Energie;
- Ziffer 4Maßnahmen zur Erneuerung und Sanierung von
- Litera aWasserversorgungsanlagen, deren Baubeginn vor mehr als 30 Jahren erfolgte;
- Litera bvon Abwasserentsorgungsanlagen, deren Baubeginn vor mehr als 20 Jahren erfolgte;
- Litera cWasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, die noch nie gefördert wurden.
- Ziffer 5Maßnahmen zur Sanierung von Abwasserbehandlungsanlagen und Anpassung an den Stand der Technik;
- Ziffer 6Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten, die im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß Ziffer eins bis 5 notwendig sind.