BGBl. Nr. 210/1993
210. Verordnung: Verbot von halogenierten Biphenylen, Terphenylen, Naphthalinen und Diphenylmethanen
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über das Verbot von halogenierten Biphenylen, Terphenylen, Naphthalinen und Diphenylmethanen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Verbot der Herstellung und des Inverkehrsetzens von Fertigwaren
Paragraph 2,
Die Herstellung und das Inverkehrsetzen von Fertigwaren, die Stoffe oder Zubereitungen nach Paragraph eins, enthalten, ist verboten.