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BGBl. Nr. 257/1993

kundgemacht 20.04.1993 RIS↗Parlament↗
257. Bundesgesetz: Kompetenz-Abbaugesetz
Bundesgesetz, mit dem behördliche Zuständigkeiten der Bundesminister abgebaut werden (Kompetenz-Abbaugesetz)
Kundmachung BGBl. Nr. 257/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) 2 § 0↗RIS↗
Art. 3 § 48neu
in Kraft 01.07.1993 – 30.06.1994 · idF BGBl. Nr. 257/1993 · danach: BGBl. Nr. 314/1994 Art. 3 § 48↗RIS↗

Paragraph 48,

  1. Absatz eins,Wenn in Fällen von Streik oder Aussperrung im Sinne des Paragraph 13, die Frage strittig ist, ob die Arbeitslosigkeit die Folge eines durch Streik oder Aussperrung verursachten Betriebsstillstandes ist, entscheidet über diese Frage der zuständige Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamtes. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsausschusses ist eine Berufung nicht zulässig.
  2. Absatz 2,Die Entscheidung nach Absatz eins, ist vom Arbeitsamt seiner Entscheidung über den Leistungsanspruch zugrunde zu legen.