Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 389/1993

kundgemacht 18.06.1993 RIS↗
389. Verordnung: Wahl der Vertreter der Lehrer und der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuß
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Wahl der Vertreter der Lehrer und der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuß
Kundmachung BGBl. Nr. 389/1993× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß neu § 0↗RIS↗
§ 17neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 389/1993 § 17↗RIS↗

Paragraph 17,

Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.