Das Journalistengesetz, StGBl. Nr. 88 aus 1920,, sofern es für die Redakteure (Schriftleiter) günstiger ist als dieses Bundesgesetz.
BGBl. Nr. 459/1993
459. Bundesgesetz: Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz — AVRAG und Änderung des Angestelltengesetzes, des Gutsangestelltengesetzes und des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes
Bundesgesetz, mit dem arbeitsvertragsrechtliche Bestimmungen an das EG-Recht angepaßt (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz — AVRAG) und das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz und das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Günstigere Regelungen
Paragraph 9,
Unberührt bleiben:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Das Schauspielergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1922,, sofern es für Bühnenmitglieder günstiger ist als dieses Bundesgesetz.