BGBl. Nr. 489/1993
489. Verordnung: Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Begrenzung von Emissionen aus Aufbereitungsanlagen für bituminöses Mischgut
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des Paragraph 3, Absatz 2, für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen bituminöses Mischgut aufbereitet wird (Aufbereitungsanlagen).