Absatz eins,Die Pädagogischen Institute sind in folgende Abteilungen zu gliedern:
- Litera aAbteilung für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen,
- Litera bAbteilung für Lehrer an Berufsschulen,
- Litera cAbteilung für Lehrer an allgemeinbildenden höheren Schulen (die auch der Fortbildung der Lehrer an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik dient),
- Litera dAbteilung für Lehrer an berufsbildenden Schulen (ausgenommen die Berufsschullehrer).
Die Einrichtung einzelner Abteilungen kann entfallen, wenn im betreffenden Bundesland diese Abteilungen an einem anderen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Pädagogischen Institut bestehen.