Absatz eins,Dem Umweltrat gehören an:
- Ziffer einsVertreter/innen der politischen Parteien: von der im Hauptausschuß des Nationalrates am stärksten vertretenen Partei sind vier Vertreter/innen, von der am zweitstärksten vertretenen Partei sind drei Vertreter/innen und von jeder anderen im Hauptausschuß des Nationalrates vertretenen Partei ist ein/e Vertreter/in in den Umweltrat zu entsenden. Bei Mandatsgleichheit der beiden im Nationalrat am stärksten vertretenen Parteien entsendet jede dieser Parteien drei Vertreter/innen;
- Ziffer 2Je ein/e Vertreter/in des österreichischen Arbeiterkammertages, der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes;
- Ziffer 3zwei Vertreter/innen der Länder, nominiert durch die Landeshauptmännerkonferenz;
- Ziffer 4je ein/e Vertreter/in des Gemeindebundes und des Städtebundes;
- Ziffer 5zwei Vertreter/innen des Bundes, nominiert vom Bundesminister/von der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie und vom Bundeskanzler/von der Bundeskanzlerin.