BGBl. Nr. 909/1993
Änderungen durch diese Kundmachung
5994/92 ADD 5, AELE 31
SCHLUSSAKTE
Die Bevollmächtigten
DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,
nachstehend „Gemeinschaft“ genannt, und
DES KÖNIGREICHS BELGIEN,
DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,
DES KÖNIGREICHS SPANIEN,
DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,
IRLANDS,
DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,
DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,
DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,
DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,
Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und des Vertrags über die Gründung der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,
nachstehend „die EG-Mitgliedstaaten“ genannt,
und
die Bevollmächtigten
DER REPUBLIK ÖSTERREICH,
DER REPUBLIK FINNLAND,
DER REPUBLIK ISLAND,
DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,
DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,
DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,
nachstehend „EFTA-Staaten“ genannt,
die in Porto am zweiten Mai neunzehnhundertzweiundneunzig zur Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend EWR-Abkommen genannt, zusammengetreten sind, haben folgende Texte angenommen:
- Ziffer römisch einsdas Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;
- Ziffer römisch zweidie nachstehenden Texte, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigefügt sind:
A. | Protokoll 1 | über horizontale Anpassungen, |
| Protokoll 2 | über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen Waren |
| Protokoll 3 | über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens |
| Protokoll 4 | über die Ursprungsregeln |
| Protokoll 5 | über Fiskalzölle (Liechtenstein) |
| Protokoll 6 | über das Anlegen von Pflichtlagern durch Liechtenstein |
| Protokoll 7 | über mengenmäßige Beschränkungen, die Island beibehalten darf |
| Protokoll 8 | über staatliche Monopole |
| Protokoll 9 | über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen |
| Protokoll 10 | über die Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr |
| Protokoll 11 | über Amtshilfe in Zollsachen |
| Protokoll 12 | über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung |
| Protokoll 13 | über die Nichtanwendung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen |
| Protokoll 14 | über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen |
| Protokoll 15 | über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein) |
| Protokoll 16 | über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit in bezug auf Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein) |
| Protokoll 17 | betreffend Artikel 34 |
| Protokoll 18 | über interne Verfahren zur Durchführung von Artikel 43 |
| Protokoll 19 | über den Seeverkehr |
| Protokoll 20 | über den Zugang zu Binnenwasserstraßen |
| Protokoll 21 | über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für Unternehmen |
| Protokoll 22 | über die Definition der Begriffe „Unternehmen“ und „Umsatz“ (Artikel 56) |
| Protokoll 23 | über die Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen (Artikel 58) |
| Protokoll 24 | über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen |
| Protokoll 25 | über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl |
| Protokoll 26 | über die Befugnisse und Aufgaben der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen Beihilfen |
| Protokoll 27 | über die Zusammenarbeit im Bereich der staatlichen Beihilfen |
| Protokoll 28 | über geistiges Eigentum |
| Protokoll 29 | über die berufliche Bildung |
| Protokoll 30 | mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik |
| Protokoll 31 | über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten |
| Protokoll 32 | über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82 |
| Protokoll 33 | über das Schiedsverfahren |
| Protokoll 34 | zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe der EFTA-Staaten, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Entscheidung über die Auslegung von EWR-Bestimmungen zu ersuchen, die EG-Bestimmungen entsprechen |
| Protokoll 35 | zur Durchführung der EWR-Bestimmungen |
| Protokoll 36 | über die Satzung des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses |
| Protokoll 37 | mit der Liste gemäß Artikel 101 |
| Protokoll 38 | über den Finanzierungsmechanismus |
| Protokoll 39 | über die ECU |
| Protokoll 40 | über Svalbard |
| Protokoll 41 | über bestehende Abkommen |
| Protokoll 42 | zu bilateralen Vereinbarungen betreffend besondere landwirtschaftliche Erzeugnisse |
| Protokoll 43 | über das Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße |
| Protokoll 44 | über das Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,) |
| Protokoll 45 | über Übergangszeiten betreffend Spanien und Portugal |
| Protokoll 46 | über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der Fischerei |
| Protokoll 47 | über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein |
| Protokoll 48 | betreffend die Artikel 105 und 111 |
| Protokoll 49 | über Ceuta und Melilla |
B. | Anhang römisch eins | Tiergesundheit und Pflanzenschutz |
| Anhang römisch zwei | Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung |
| Anhang römisch drei | Produkthaftung |
| Anhang römisch vier | Energie |
| Anhang römisch fünf | Freizügigkeit der Arbeitnehmer |
| Anhang römisch sechs | Soziale Sicherheit |
| Anhang römisch sieben | Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen |
| Anhang römisch acht | Niederlassungsrecht |
| Anhang römisch neun | Finanzdienstleistungen |
| Anhang römisch zehn | Audiovisuelle Dienste |
| Anhang römisch elf | Telekommunikationsdienste |
| Anhang römisch zwölf | Freier Kapitalverkehr |
| Anhang römisch dreizehn | Verkehr |
| Anhang römisch vierzehn | Wettbewerb |
| Anhang römisch fünfzehn | Staatliche Beihilfen |
| Anhang römisch sechzehn | Öffentliches Auftragswesen |
| Anhang römisch siebzehn | Geistiges Eigentum |
| Anhang römisch achtzehn | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen |
| Anhang römisch neunzehn | Verbraucherschutz |
| Anhang römisch zwanzig | Umweltschutz |
| Anhang römisch 21 | Statistik |
| Anhang römisch 22 | Gesellschaftsrecht |
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Gemeinsamen Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
- Ziffer einsGemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
- Ziffer 2Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
- Ziffer 3Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
- Ziffer 4Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen
- Ziffer 5Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
- Ziffer 6Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
- Ziffer 7Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
- Ziffer 8Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
- Ziffer 9Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
- Ziffer 10Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens
- Ziffer 11Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens
- Ziffer 12Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
- Ziffer 13Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
- Ziffer 14Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
- Ziffer 15Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil römisch sechs des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
- Ziffer 16Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
- Ziffer 17Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
- Ziffer 18Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
- Ziffer 19Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens
- Ziffer 20Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
- Ziffer 21Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
- Ziffer 22Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
- Ziffer 23Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
- Ziffer 24Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Ziffer 25Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
- Ziffer 26Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
- Ziffer 27Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
- Ziffer 28Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
- Ziffer 29Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
- Ziffer 30Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
- Ziffer einsErklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
- Ziffer 2Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über den politischen Dialog
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Tätigkeit einer hochrangigen Interimsgruppe für die Zeit vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Sie sind des weiteren übereingekommen, daß die hochrangige Interimsgruppe spätestens zum Inkrafttreten des EWR-Abkommens über die Verbindlichkeit der in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache erstellten EG-Rechtsakte entscheidet, auf die in den Anhängen zum EWR-Abkommen Bezug genommen wird.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind, Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben auch die Vereinbarung über die Veröffentlichung von EFTA-Bekanntmachungen betreffend das Auftragswesen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben des weiteren die Vereinbarte Niederschrift der Verhandlungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Die Vereinbarte Niederschrift hat verbindlichen Charakter.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben schließlich die nachstehenden Erklärungen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
- Ziffer einsErklärung der Regierungen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu Alkoholmonopolen
- Ziffer 2Erklärung der Regierung Liechtensteins zu Alkoholmonopolen
- Ziffer 3Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Amtshilfe in Zollsachen
- Ziffer 4Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum freien Verkehr leichter Nutzfahrzeuge
- Ziffer 5Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Produkthaftung
- Ziffer 6Erklärung der Regierung Liechtensteins zur besonderen Lage des Landes
- Ziffer 7Erklärung der Regierung Österreichs zu Schutzmaßnahmen
- Ziffer 8Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 9Erklärung der Regierung Islands zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach dem Abkommen
- Ziffer 10Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
- Ziffer 11Erklärung der Europäischen Gemeinschaft Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
- Ziffer 12Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
- Ziffer 13Erklärung der Regierung Österreichs über audiovisuelle Dienste
- Ziffer 14Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Amtshilfe
- Ziffer 15Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 16Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
- Ziffer 17Erklärung der Europäischen Gemeinschaft Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
- Ziffer 18Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
- Ziffer 19Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 20Erklärung der Regierung Österreichs zur Vollstreckung von Entscheidungen der EG-Organe bezüglich finanzieller Verpflichtungen im Hoheitsgebiet Österreichs
- Ziffer 21Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 22Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Schiffbau
- Ziffer 23Erklärung der Regierung Irlands zu Protokoll 28 über geistiges Eigentum – Internationale Übereinkommen
- Ziffer 24Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zur Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
- Ziffer 25Erklärung der Regierung Österreichs zur Umsetzung des Artikels 5 der Richtlinie 76/207/EWG hinsichtlich der Nachtarbeit
- Ziffer 26Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 27Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten der EFTA-Staaten vor dem EG-Gerichtshof
- Ziffer 28Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten von Anwälten aus den EFTA-Staaten nach dem Gemeinschaftsrecht
- Ziffer 29Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Beteiligung von Sachverständigen der EFTA-Staaten an für den EWR relevanten EG-Ausschüssen gemäß Artikel 100 des Abkommens
- Ziffer 30Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu Artikel 103 des Abkommens
- Ziffer 31Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens
- Ziffer 32Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Transitverkehr im Fischereisektor
- Ziffer 33Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und der Regierungen Finnlands, Liechtensteins, Österreichs, Schwedens zu Walerzeugnissen
- Ziffer 34Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
- Ziffer 35Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu bilateralen Abkommen
- Ziffer 36Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
- Ziffer 37Erklärung der Regierung Österreichs zu dem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
- Ziffer 38Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum Finanzierungsmechanismus der EFTA
- Ziffer 39Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu einem Gericht erster Instanz
5994/92 ADD 5
AELE 31
SCHLUSSAKTE
Die Bevollmächtigten
DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,
nachstehend „Gemeinschaft'' genannt, und
DES KÖNIGREICHS BELGIEN,
DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,
DES KÖNIGREICHS SPANIEN,
DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,
IRLANDS,
DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,
DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,
DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,
DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,
Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und des Vertrags über die Gründung der
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,
nachstehend „die EG-Mitgliedstaaten'' genannt,
und
die Bevollmächtigten
DER REPUBLIK ÖSTERREICH,
DER REPUBLIK FINNLAND,
DER REPUBLIK ISLAND,
DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,
DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,
DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,
DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT,
nachstehend „EFTA-Staaten'' genannt,
die in Porto am zweiten Mai neunzehnhundertzweiundneunzig zur
Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
nachstehend EWR-Abkommen genannt, zusammengetreten sind, haben
folgende Texte angenommen:
römisch eins. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;
römisch zwei. die nachstehenden Texte, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigefügt sind:
A. Protokoll 1 über horizontale Anpassungen,
Protokoll 2 über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom
Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen
Waren
Protokoll 3 über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b des
Abkommens
Protokoll 4 über die Ursprungsregeln
Protokoll 5 über Fiskalzölle (Schweiz/Liechtenstein)
Protokoll 6 über das Anlegen von Pflichtlagern durch die Schweiz
und Liechtenstein
Protokoll 7 über mengenmäßige Beschränkungen, die Island
beibehalten darf
Protokoll 8 über staatliche Monopole
Protokoll 9 über den Handel mit Fisch und anderen
Meereserzeugnissen
Protokoll 10 über die Vereinfachung der Kontrollen und
Formalitäten im Güterverkehr
Protokoll 11 über Amtshilfe in Zollsachen
Protokoll 12 über Vereinbarungen mit Drittländern über die
Konformitätsbewertung
Protokoll 13 über die Nichtanwendung von Antidumping- und
Ausgleichsmaßnahmen
Protokoll 14 über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen
Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Schweiz
und Liechtenstein)
Protokoll 16 über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit
in bezug auf Übergangszeiten für die Freizügigkeit
(Schweiz und Liechtenstein)
Protokoll 17 betreffend Artikel 34
Protokoll 18 über interne Verfahren zur Durchführung von
Artikel 43
Protokoll 19 über den Seeverkehr
Protokoll 20 über den Zugang zu Binnenwasserstraßen
Protokoll 21 über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für
Unternehmen
Protokoll 22 über die Definition der Begriffe „Unternehmen'' und
„Umsatz'' (Artikel 56)
Protokoll 23 über die Zusammenarbeit zwischen den
Überwachungsorganen (Artikel 58)
Protokoll 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von
Unternehmenszusammenschlüssen
Protokoll 25 über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl
Protokoll 26 über die Befugnisse und Aufgaben der
EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen
Beihilfen
Protokoll 27 über die Zusammenarbeit im Bereich der staatlichen
Beihilfen
Protokoll 28 über geistiges Eigentum
Protokoll 29 über die berufliche Bildung
Protokoll 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen
außerhalb der vier Freiheiten
Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82
Protokoll 33 über das Schiedsverfahren
Protokoll 34 zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe der
EFTA-Staaten, den Gerichtshof der Europäischen
Gemeinschaften um Entscheidung über die Auslegung von
EWR-Bestimmungen zu ersuchen, die EG-Bestimmungen
entsprechen
Protokoll 35 zur Durchführung der EWR-Bestimmungen
Protokoll 36 über die Satzung des Gemeinsamen Parlamentarischen
EWR-Ausschusses
Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101
Protokoll 38 über den Finanzierungsmechanismus
Protokoll 39 über die ECU
Protokoll 40 über Svalbard
Protokoll 41 über bestehende Abkommen
Protokoll 42 zu bilateralen Vereinbarungen betreffend besondere
landwirtschaftliche Erzeugnisse
Protokoll 43 über das Abkommen zwischen der EWG und der Republik
Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der
Schiene und der Straße
Protokoll 44 über das Abkommen zwischen der EWG und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft über den
Güterverkehr auf Straße und Schiene
Protokoll 45 über Übergangszeiten betreffend Spanien und Portugal
Protokoll 46 über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der
Fischerei
Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für
Wein
Protokoll 48 betreffend die Artikel 105 und 111
Protokoll 49 über Ceuta und Melilla
B. Anhang I Tiergesundheit und Pflanzenschutz
Anhang II Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und
Zertifizierung
Anhang III Produkthaftung
Anhang IV Energie
Anhang V Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Anhang VI Soziale Sicherheit
Anhang VII Gegenseitige Anerkennung beruflicher
Qualifikationen
Anhang VIII Niederlassungsrecht
Anhang IX Finanzdienstleistungen
Anhang X Audiovisuelle Dienste
Anhang XI Telekommunikationsdienste
Anhang XII Freier Kapitalverkehr
Anhang XIII Verkehr
Anhang XIV Wettbewerb
Anhang XV Staatliche Beihilfen
Anhang XVI Öffentliches Auftragswesen
Anhang XVII Geistiges Eigentum
Anhang XVIII Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und
Frauen
Anhang XIX Verbraucherschutz
Anhang XX Umweltschutz
Anhang XXI Statistik
Anhang XXII Gesellschaftsrecht
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Gemeinsamen Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
- Ziffer einsGemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
- Ziffer 2Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
- Ziffer 3Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
- Ziffer 4Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen
- Ziffer 5Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
- Ziffer 6Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
- Ziffer 7Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
- Ziffer 8Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
- Ziffer 9Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
- Ziffer 10Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens
- Ziffer 11Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens
- Ziffer 12Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
- Ziffer 13Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
- Ziffer 14Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
- Ziffer 15Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil römisch sechs des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
- Ziffer 16Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
- Ziffer 17Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
- Ziffer 18Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
- Ziffer 19Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens
- Ziffer 20Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
- Ziffer 21Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
- Ziffer 22Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
- Ziffer 23Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
- Ziffer 24Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Ziffer 25Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
- Ziffer 26Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
- Ziffer 27Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
- Ziffer 28Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
- Ziffer 29Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
- Ziffer 30Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System
- Ziffer einsErklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
- Ziffer 2Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über den politischen Dialog
- Ziffer einsErklärung der Regierungen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu Alkoholmonopolen
- Ziffer 2Erklärung der Regierungen Liechtensteins und der Schweiz zu Alkoholmonopolen
- Ziffer 3Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Amtshilfe in Zollsachen
- Ziffer 4Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum freien Verkehr leichter Nutzfahrzeuge
- Ziffer 5Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Produkthaftung
- Ziffer 6Erklärung der Regierung Liechtensteins zur besonderen Lage des Landes
- Ziffer 7Erklärung der Regierung Österreichs zu Schutzmaßnahmen
- Ziffer 8Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 9Erklärung der Regierung Islands zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach dem Abkommen
- Ziffer 10Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen
- Ziffer 11Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 12Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten
- Ziffer 13Erklärung der Regierungen Österreichs und der Schweiz über audiovisuelle Dienste
- Ziffer 14Erklärung der Regierungen Liechtensteins und der Schweiz zur Amtshilfe
- Ziffer 15Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 16Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr
- Ziffer 17Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 18Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
- Ziffer 19Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 20Erklärung der Regierung Österreichs zur Vollstreckung von Entscheidungen der EG-Organe bezüglich finanzieller Verpflichtungen im Hoheitsgebiet Österreichs
- Ziffer 21Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 22Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Schiffbau
- Ziffer 23Erklärung der Regierung Irlands zu Protokoll 28 über geistiges Eigentum - Internationale Übereinkommen
- Ziffer 24Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zur Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
- Ziffer 25Erklärung der Regierung Österreichs zur Umsetzung des Artikels 5 der Richtlinie 76/207/EWG hinsichtlich der Nachtarbeit
- Ziffer 26Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
- Ziffer 27Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten der EFTA-Staaten vor dem EG-Gerichtshof
- Ziffer 28Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten von Anwälten aus den EFTA-Staaten nach dem Gemeinschaftsrecht
- Ziffer 29Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Beteiligung von Sachverständigen der EFTA-Staaten an für den EWR relevanten EG-Ausschüssen gemäß Artikel 100 des Abkommens
- Ziffer 30Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu Artikel 103 des Abkommens
- Ziffer 31Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens
- Ziffer 32Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Transitverkehr im Fischereisektor
- Ziffer 33Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und der Regierungen Finnlands, Liechtensteins, Österreichs, Schwedens und der Schweiz zu Walerzeugnissen
- Ziffer 34Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle
- Ziffer 35Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu bilateralen Abkommen
- Ziffer 36Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene
- Ziffer 37Erklärung der Regierung Österreichs zu dem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
- Ziffer 38Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum Finanzierungsmechanismus der EFTA
- Ziffer 39Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu einem Gericht erster Instanz