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Anl. 23 EWR-Abkommen

Fassungen
ab 01.01.1994
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 23 heute01.01.1994 BGBl. Nr. 910/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EWR-Abkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 23

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 909/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993an diesem Tag: BGBl. Nr. 910/1993

Index

59/04 EU - EWR

Text

                                                        5994/92 ADD 5

                                                        AELE 31

                              SCHLUSSAKTE

Die Bevollmächtigten

     DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

     DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „Gemeinschaft'' genannt, und

     DES KÖNIGREICHS BELGIEN,

     DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,

     DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

     DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,

     DES KÖNIGREICHS SPANIEN,

     DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,

     IRLANDS,

     DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,

     DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,

     DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,

     DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,

     DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,

Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN

WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und des Vertrags über die Gründung der

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „die EG-Mitgliedstaaten'' genannt,

und

die Bevollmächtigten

     DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

     DER REPUBLIK FINNLAND,

     DER REPUBLIK ISLAND,

     DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,

     DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,

     DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,

     DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT,

nachstehend „EFTA-Staaten'' genannt,

die in Porto am zweiten Mai neunzehnhundertzweiundneunzig zur

Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,

nachstehend EWR-Abkommen genannt, zusammengetreten sind, haben

folgende Texte angenommen:

römisch eins. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;

römisch zwei. die nachstehenden Texte, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigefügt sind:

A. Protokoll  1 über horizontale Anpassungen,

   Protokoll  2 über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom

                Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen

                Waren

   Protokoll  3 über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b des

                Abkommens

   Protokoll  4 über die Ursprungsregeln

   Protokoll  5 über Fiskalzölle (Schweiz/Liechtenstein)

   Protokoll  6 über das Anlegen von Pflichtlagern durch die Schweiz

                und Liechtenstein

   Protokoll  7 über mengenmäßige Beschränkungen, die Island

                beibehalten darf

   Protokoll  8 über staatliche Monopole

   Protokoll  9 über den Handel mit Fisch und anderen

                Meereserzeugnissen

   Protokoll 10 über die Vereinfachung der Kontrollen und

                Formalitäten im Güterverkehr

   Protokoll 11 über Amtshilfe in Zollsachen

   Protokoll 12 über Vereinbarungen mit Drittländern über die

                Konformitätsbewertung

   Protokoll 13 über die Nichtanwendung von Antidumping- und

                Ausgleichsmaßnahmen

   Protokoll 14 über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen

   Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Schweiz

                und Liechtenstein)

   Protokoll 16 über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit

                in bezug auf Übergangszeiten für die Freizügigkeit

                (Schweiz und Liechtenstein)

   Protokoll 17 betreffend Artikel 34

   Protokoll 18 über interne Verfahren zur Durchführung von

                Artikel 43

   Protokoll 19 über den Seeverkehr

   Protokoll 20 über den Zugang zu Binnenwasserstraßen

   Protokoll 21 über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für

                Unternehmen

   Protokoll 22 über die Definition der Begriffe „Unternehmen'' und

                „Umsatz'' (Artikel 56)

   Protokoll 23 über die Zusammenarbeit zwischen den

                Überwachungsorganen (Artikel 58)

   Protokoll 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von

                Unternehmenszusammenschlüssen

   Protokoll 25 über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl

   Protokoll 26 über die Befugnisse und Aufgaben der

                EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen

                Beihilfen

   Protokoll 27 über die Zusammenarbeit im Bereich der staatlichen

                Beihilfen

   Protokoll 28 über geistiges Eigentum

   Protokoll 29 über die berufliche Bildung

   Protokoll 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der

                Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

   Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen

                außerhalb der vier Freiheiten

   Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82

   Protokoll 33 über das Schiedsverfahren

   Protokoll 34 zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe der

                EFTA-Staaten, den Gerichtshof der Europäischen

                Gemeinschaften um Entscheidung über die Auslegung von

                EWR-Bestimmungen zu ersuchen, die EG-Bestimmungen

                entsprechen

   Protokoll 35 zur Durchführung der EWR-Bestimmungen

   Protokoll 36 über die Satzung des Gemeinsamen Parlamentarischen

                EWR-Ausschusses

   Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101

   Protokoll 38 über den Finanzierungsmechanismus

   Protokoll 39 über die ECU

   Protokoll 40 über Svalbard

   Protokoll 41 über bestehende Abkommen

   Protokoll 42 zu bilateralen Vereinbarungen betreffend besondere

                landwirtschaftliche Erzeugnisse

   Protokoll 43 über das Abkommen zwischen der EWG und der Republik

                Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der

                Schiene und der Straße

   Protokoll 44 über das Abkommen zwischen der EWG und der

                Schweizerischen Eidgenossenschaft über den

                Güterverkehr auf Straße und Schiene

   Protokoll 45 über Übergangszeiten betreffend Spanien und Portugal

   Protokoll 46 über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der

                Fischerei

   Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für

                Wein

   Protokoll 48 betreffend die Artikel 105 und 111

   Protokoll 49 über Ceuta und Melilla

B. Anhang I       Tiergesundheit und Pflanzenschutz

   Anhang II      Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und

                  Zertifizierung

   Anhang III     Produkthaftung

   Anhang IV      Energie

   Anhang V       Freizügigkeit der Arbeitnehmer

   Anhang VI      Soziale Sicherheit

   Anhang VII     Gegenseitige Anerkennung beruflicher

                  Qualifikationen

   Anhang VIII    Niederlassungsrecht

   Anhang IX      Finanzdienstleistungen

   Anhang X       Audiovisuelle Dienste

   Anhang XI      Telekommunikationsdienste

   Anhang XII     Freier Kapitalverkehr

   Anhang XIII    Verkehr

   Anhang XIV     Wettbewerb

   Anhang XV      Staatliche Beihilfen

   Anhang XVI     Öffentliches Auftragswesen

   Anhang XVII    Geistiges Eigentum

   Anhang XVIII   Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

                  Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und

                  Frauen

   Anhang XIX     Verbraucherschutz

   Anhang XX      Umweltschutz

   Anhang XXI     Statistik

   Anhang XXII    Gesellschaftsrecht

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Gemeinsamen Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. Ziffer eins
    Gemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
  2. Ziffer 2
    Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
  3. Ziffer 3
    Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
  4. Ziffer 4
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen
  5. Ziffer 5
    Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
  6. Ziffer 6
    Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
  7. Ziffer 7
    Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
  8. Ziffer 8
    Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
  9. Ziffer 9
    Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
  10. Ziffer 10
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens
  11. Ziffer 11
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens
  12. Ziffer 12
    Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
  13. Ziffer 13
    Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
  14. Ziffer 14
    Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
  15. Ziffer 15
    Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil römisch sechs des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
  16. Ziffer 16
    Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
  17. Ziffer 17
    Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
  18. Ziffer 18
    Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
  19. Ziffer 19
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens
  20. Ziffer 20
    Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
  21. Ziffer 21
    Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
  22. Ziffer 22
    Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
  23. Ziffer 23
    Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
  24. Ziffer 24
    Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
  25. Ziffer 25
    Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
  26. Ziffer 26
    Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
  27. Ziffer 27
    Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
  28. Ziffer 28
    Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
  29. Ziffer 29
    Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
  30. Ziffer 30
    Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
  1. Ziffer eins
    Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
  2. Ziffer 2
    Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über den politischen Dialog
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Tätigkeit einer hochrangigen Interimsgruppe für die Zeit vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Sie sind des weiteren übereingekommen, daß die hochrangige Interimsgruppe spätestens zum Inkrafttreten des EWR-Abkommens über die Verbindlichkeit der in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache erstellten EG-Rechtsakte entscheidet, auf die in den Anhängen zum EWR-Abkommen Bezug genommen wird.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind, Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben auch die Vereinbarung über die Veröffentlichung von EFTA-Bekanntmachungen betreffend das Auftragswesen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben des weiteren die Vereinbarte Niederschrift der Verhandlungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Die Vereinbarte Niederschrift hat verbindlichen Charakter.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben schließlich die nachstehenden Erklärungen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
  1. Ziffer eins
    Erklärung der Regierungen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu Alkoholmonopolen
  2. Ziffer 2
    Erklärung der Regierungen Liechtensteins und der Schweiz zu Alkoholmonopolen
  3. Ziffer 3
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Amtshilfe in Zollsachen
  4. Ziffer 4
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum freien Verkehr leichter Nutzfahrzeuge
  5. Ziffer 5
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Produkthaftung
  6. Ziffer 6
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zur besonderen Lage des Landes
  7. Ziffer 7
    Erklärung der Regierung Österreichs zu Schutzmaßnahmen
  8. Ziffer 8
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  9. Ziffer 9
    Erklärung der Regierung Islands zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach dem Abkommen
  1. Ziffer 10
    Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen
  2. Ziffer 11
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  3. Ziffer 12
    Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten
  4. Ziffer 13
    Erklärung der Regierungen Österreichs und der Schweiz über audiovisuelle Dienste
  5. Ziffer 14
    Erklärung der Regierungen Liechtensteins und der Schweiz zur Amtshilfe
  6. Ziffer 15
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  7. Ziffer 16
    Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr
  8. Ziffer 17
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  9. Ziffer 18
    Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
  10. Ziffer 19
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  11. Ziffer 20
    Erklärung der Regierung Österreichs zur Vollstreckung von Entscheidungen der EG-Organe bezüglich finanzieller Verpflichtungen im Hoheitsgebiet Österreichs
  12. Ziffer 21
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  13. Ziffer 22
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Schiffbau
  14. Ziffer 23
    Erklärung der Regierung Irlands zu Protokoll 28 über geistiges Eigentum - Internationale Übereinkommen
  15. Ziffer 24
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zur Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
  16. Ziffer 25
    Erklärung der Regierung Österreichs zur Umsetzung des Artikels 5 der Richtlinie 76/207/EWG hinsichtlich der Nachtarbeit
  17. Ziffer 26
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  18. Ziffer 27
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten der EFTA-Staaten vor dem EG-Gerichtshof
  19. Ziffer 28
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten von Anwälten aus den EFTA-Staaten nach dem Gemeinschaftsrecht
  20. Ziffer 29
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Beteiligung von Sachverständigen der EFTA-Staaten an für den EWR relevanten EG-Ausschüssen gemäß Artikel 100 des Abkommens
  21. Ziffer 30
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu Artikel 103 des Abkommens
  22. Ziffer 31
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens
  23. Ziffer 32
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Transitverkehr im Fischereisektor
  24. Ziffer 33
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und der Regierungen Finnlands, Liechtensteins, Österreichs, Schwedens und der Schweiz zu Walerzeugnissen
  25. Ziffer 34
    Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle
  26. Ziffer 35
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu bilateralen Abkommen
  27. Ziffer 36
    Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene
  28. Ziffer 37
    Erklärung der Regierung Österreichs zu dem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
  29. Ziffer 38
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum Finanzierungsmechanismus der EFTA
  30. Ziffer 39
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu einem Gericht erster Instanz

Gesetzesnummer

10007298

Dokumentnummer

NOR12079685

Alte Dokumentnummer

N5199318631L