Text
5994/92 ADD 5
AELE 315994/92 ADD 5, AELE 31
SCHLUSSAKTE
Die Bevollmächtigten
DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,
DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,
nachstehend „Gemeinschaft“ genannt, und
DES KÖNIGREICHS BELGIEN,
DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,
DES KÖNIGREICHS SPANIEN,
DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,
IRLANDS,
DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,
DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,
DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,
DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,
Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und des Vertrags über die Gründung der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,
nachstehend „die EG-Mitgliedstaaten“ genannt,
und
die Bevollmächtigten
DER REPUBLIK ÖSTERREICH,
DER REPUBLIK FINNLAND,
DER REPUBLIK ISLAND,
DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,
DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,
DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,
nachstehend „EFTA-Staaten“ genannt,
die in Porto am zweiten Mai neunzehnhundertzweiundneunzig zur Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend EWR-Abkommen genannt, zusammengetreten sind, haben folgende Texte angenommen:
das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;
die nachstehenden Texte, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigefügt sind:
A. | Protokoll 1 | über horizontale Anpassungen, |
| Protokoll 2 | über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen Waren |
| Protokoll 3 | über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens |
| Protokoll 4 | über die Ursprungsregeln |
| Protokoll 5 | über Fiskalzölle (Liechtenstein) |
| Protokoll 6 | über das Anlegen von Pflichtlagern durch Liechtenstein |
| Protokoll 7 | über mengenmäßige Beschränkungen, die Island beibehalten darf |
| Protokoll 8 | über staatliche Monopole |
| Protokoll 9 | über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen |
| Protokoll 10 | über die Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr |
| Protokoll 11 | über Amtshilfe in Zollsachen |
| Protokoll 12 | über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung |
| Protokoll 13 | über die Nichtanwendung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen |
| Protokoll 14 | über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen |
| Protokoll 15 | über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein) |
| Protokoll 16 | über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit in bezug auf Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein) |
| Protokoll 17 | betreffend Artikel 34 |
| Protokoll 18 | über interne Verfahren zur Durchführung von Artikel 43 |
| Protokoll 19 | über den Seeverkehr |
| Protokoll 20 | über den Zugang zu Binnenwasserstraßen |
| Protokoll 21 | über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für Unternehmen |
| Protokoll 22 | über die Definition der Begriffe „Unternehmen“ und „Umsatz“ (Artikel 56) |
| Protokoll 23 | über die Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen (Artikel 58) |
| Protokoll 24 | über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen |
| Protokoll 25 | über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl |
| Protokoll 26 | über die Befugnisse und Aufgaben der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen Beihilfen |
| Protokoll 27 | über die Zusammenarbeit im Bereich der staatlichen Beihilfen |
| Protokoll 28 | über geistiges Eigentum |
| Protokoll 29 | über die berufliche Bildung |
| Protokoll 30 | mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik |
| Protokoll 31 | über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten |
| Protokoll 32 | über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82 |
| Protokoll 33 | über das Schiedsverfahren |
| Protokoll 34 | zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe der EFTA-Staaten, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Entscheidung über die Auslegung von EWR-Bestimmungen zu ersuchen, die EG-Bestimmungen entsprechen |
| Protokoll 35 | zur Durchführung der EWR-Bestimmungen |
| Protokoll 36 | über die Satzung des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses |
| Protokoll 37 | mit der Liste gemäß Artikel 101 |
| Protokoll 38 | über den Finanzierungsmechanismus |
| Protokoll 39 | über die ECU |
| Protokoll 40 | über Svalbard |
| Protokoll 41 | über bestehende Abkommen |
| Protokoll 42 | zu bilateralen Vereinbarungen betreffend besondere landwirtschaftliche Erzeugnisse |
| Protokoll 43 | über das Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße |
| Protokoll 44 | über das Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)über das Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,) |
| Protokoll 45 | über Übergangszeiten betreffend Spanien und Portugal |
| Protokoll 46 | über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der Fischerei |
| Protokoll 47 | über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein |
| Protokoll 48 | betreffend die Artikel 105 und 111 |
| Protokoll 49 | über Ceuta und Melilla |
B. | Anhang IAnhang römisch eins | Tiergesundheit und Pflanzenschutz |
| Anhang IIAnhang römisch zwei | Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung |
| Anhang IIIAnhang römisch drei | Produkthaftung |
| Anhang IVAnhang römisch vier | Energie |
| Anhang VAnhang römisch fünf | Freizügigkeit der Arbeitnehmer |
| Anhang VIAnhang römisch sechs | Soziale Sicherheit |
| Anhang VIIAnhang römisch sieben | Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen |
| Anhang VIIIAnhang römisch acht | Niederlassungsrecht |
| Anhang IXAnhang römisch neun | Finanzdienstleistungen |
| Anhang XAnhang römisch zehn | Audiovisuelle Dienste |
| Anhang XIAnhang römisch elf | Telekommunikationsdienste |
| Anhang XIIAnhang römisch zwölf | Freier Kapitalverkehr |
| Anhang XIIIAnhang römisch dreizehn | Verkehr |
| Anhang XIVAnhang römisch vierzehn | Wettbewerb |
| Anhang XVAnhang römisch fünfzehn | Staatliche Beihilfen |
| Anhang XVIAnhang römisch sechzehn | Öffentliches Auftragswesen |
| Anhang XVIIAnhang römisch siebzehn | Geistiges Eigentum |
| Anhang XVIIIAnhang römisch achtzehn | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen |
| Anhang XIXAnhang römisch neunzehn | Verbraucherschutz |
| Anhang XXAnhang römisch zwanzig | Umweltschutz |
| Anhang XXIAnhang römisch 21 | Statistik |
| Anhang XXIIAnhang römisch 22 | Gesellschaftsrecht |
| | |
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Gemeinsamen Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
Gemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen
Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens
Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil VI des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmenGemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil römisch sechs des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über den politischen Dialog
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Tätigkeit einer hochrangigen Interimsgruppe für die Zeit vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Sie sind des weiteren übereingekommen, daß die hochrangige Interimsgruppe spätestens zum Inkrafttreten des EWR-Abkommens über die Verbindlichkeit der in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache erstellten EG-Rechtsakte entscheidet, auf die in den Anhängen zum EWR-Abkommen Bezug genommen wird.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind, Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben auch die Vereinbarung über die Veröffentlichung von EFTA-Bekanntmachungen betreffend das Auftragswesen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben des weiteren die Vereinbarte Niederschrift der Verhandlungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Die Vereinbarte Niederschrift hat verbindlichen Charakter.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben schließlich die nachstehenden Erklärungen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
Erklärung der Regierungen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu Alkoholmonopolen
Erklärung der Regierung Liechtensteins zu Alkoholmonopolen
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Amtshilfe in Zollsachen
Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum freien Verkehr leichter Nutzfahrzeuge
Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Produkthaftung
Erklärung der Regierung Liechtensteins zur besonderen Lage des Landes
Erklärung der Regierung Österreichs zu Schutzmaßnahmen
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
Erklärung der Regierung Islands zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach dem Abkommen
Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,) Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)Erklärung der Europäischen Gemeinschaft Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,) Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,) Erklärung der Regierung Österreichs über audiovisuelle Dienste
Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Amtshilfe
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,) Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)Erklärung der Europäischen Gemeinschaft Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,) Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
Erklärung der Regierung Österreichs zur Vollstreckung von Entscheidungen der EG-Organe bezüglich finanzieller Verpflichtungen im Hoheitsgebiet Österreichs
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Schiffbau
Erklärung der Regierung Irlands zu Protokoll 28 über geistiges Eigentum – Internationale Übereinkommen
Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zur Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
Erklärung der Regierung Österreichs zur Umsetzung des Artikels 5 der Richtlinie 76/207/EWG hinsichtlich der Nachtarbeit
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten der EFTA-Staaten vor dem EG-Gerichtshof
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten von Anwälten aus den EFTA-Staaten nach dem Gemeinschaftsrecht
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Beteiligung von Sachverständigen der EFTA-Staaten an für den EWR relevanten EG-Ausschüssen gemäß Artikel 100 des Abkommens
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu Artikel 103 des Abkommens
Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Transitverkehr im Fischereisektor
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und der Regierungen Finnlands, Liechtensteins, Österreichs, Schwedens zu Walerzeugnissen
Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,) Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu bilateralen Abkommen
Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,) Erklärung der Regierung Österreichs zu dem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum Finanzierungsmechanismus der EFTA
Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu einem Gericht erster Instanz