Rechtstracker.at

Anl. 23

Fassungen
ab 01.01.1994 — BGBl. Nr. 910/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 23 heute01.01.1994 BGBl. Nr. 910/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

EWR-Abkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 23

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 910/1993

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU – EWR

Text

5994/92 ADD 5, AELE 31

SCHLUSSAKTE

Die Bevollmächtigten

DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „Gemeinschaft“ genannt, und

DES KÖNIGREICHS BELGIEN,

DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,

DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,

DES KÖNIGREICHS SPANIEN,

DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,

IRLANDS,

DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,

DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,

DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,

DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,

DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,

Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und des Vertrags über die Gründung der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „die EG-Mitgliedstaaten“ genannt,

und

die Bevollmächtigten

DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

DER REPUBLIK FINNLAND,

DER REPUBLIK ISLAND,

DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,

DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,

DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,

nachstehend „EFTA-Staaten“ genannt,

die in Porto am zweiten Mai neunzehnhundertzweiundneunzig zur Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend EWR-Abkommen genannt, zusammengetreten sind, haben folgende Texte angenommen:

  1. Ziffer römisch eins
    das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;
  2. Ziffer römisch zwei
    die nachstehenden Texte, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigefügt sind:

A.

Protokoll 1

über horizontale Anpassungen,

 

Protokoll 2

über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen Waren

 

Protokoll 3

über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens

 

Protokoll 4

über die Ursprungsregeln

 

Protokoll 5

über Fiskalzölle (Liechtenstein)

 

Protokoll 6

über das Anlegen von Pflichtlagern durch Liechtenstein

 

Protokoll 7

über mengenmäßige Beschränkungen, die Island beibehalten darf

 

Protokoll 8

über staatliche Monopole

 

Protokoll 9

über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen

 

Protokoll 10

über die Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr

 

Protokoll 11

über Amtshilfe in Zollsachen

 

Protokoll 12

über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung

 

Protokoll 13

über die Nichtanwendung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen

 

Protokoll 14

über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen

 

Protokoll 15

über Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein)

 

Protokoll 16

über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit in bezug auf Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein)

 

Protokoll 17

betreffend Artikel 34

 

Protokoll 18

über interne Verfahren zur Durchführung von Artikel 43

 

Protokoll 19

über den Seeverkehr

 

Protokoll 20

über den Zugang zu Binnenwasserstraßen

 

Protokoll 21

über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für Unternehmen

 

Protokoll 22

über die Definition der Begriffe „Unternehmen“ und „Umsatz“ (Artikel 56)

 

Protokoll 23

über die Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen (Artikel 58)

 

Protokoll 24

über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

 

Protokoll 25

über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl

 

Protokoll 26

über die Befugnisse und Aufgaben der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen Beihilfen

 

Protokoll 27

über die Zusammenarbeit im Bereich der staatlichen Beihilfen

 

Protokoll 28

über geistiges Eigentum

 

Protokoll 29

über die berufliche Bildung

 

Protokoll 30

mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

 

Protokoll 31

über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

 

Protokoll 32

über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82

 

Protokoll 33

über das Schiedsverfahren

 

Protokoll 34

zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe der EFTA-Staaten, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Entscheidung über die Auslegung von EWR-Bestimmungen zu ersuchen, die EG-Bestimmungen entsprechen

 

Protokoll 35

zur Durchführung der EWR-Bestimmungen

 

Protokoll 36

über die Satzung des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses

 

Protokoll 37

mit der Liste gemäß Artikel 101

 

Protokoll 38

über den Finanzierungsmechanismus

 

Protokoll 39

über die ECU

 

Protokoll 40

über Svalbard

 

Protokoll 41

über bestehende Abkommen

 

Protokoll 42

zu bilateralen Vereinbarungen betreffend besondere landwirtschaftliche Erzeugnisse

 

Protokoll 43

über das Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße

 

Protokoll 44

über das Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)

 

Protokoll 45

über Übergangszeiten betreffend Spanien und Portugal

 

Protokoll 46

über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der Fischerei

 

Protokoll 47

über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein

 

Protokoll 48

betreffend die Artikel 105 und 111

 

Protokoll 49

über Ceuta und Melilla

B.

Anhang römisch eins

Tiergesundheit und Pflanzenschutz

 

Anhang römisch zwei

Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung

 

Anhang römisch drei

Produkthaftung

 

Anhang römisch vier

Energie

 

Anhang römisch fünf

Freizügigkeit der Arbeitnehmer

 

Anhang römisch sechs

Soziale Sicherheit

 

Anhang römisch sieben

Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen

 

Anhang römisch acht

Niederlassungsrecht

 

Anhang römisch neun

Finanzdienstleistungen

 

Anhang römisch zehn

Audiovisuelle Dienste

 

Anhang römisch elf

Telekommunikationsdienste

 

Anhang römisch zwölf

Freier Kapitalverkehr

 

Anhang römisch dreizehn

Verkehr

 

Anhang römisch vierzehn

Wettbewerb

 

Anhang römisch fünfzehn

Staatliche Beihilfen

 

Anhang römisch sechzehn

Öffentliches Auftragswesen

 

Anhang römisch siebzehn

Geistiges Eigentum

 

Anhang römisch achtzehn

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen

 

Anhang römisch neunzehn

Verbraucherschutz

 

Anhang römisch zwanzig

Umweltschutz

 

Anhang römisch 21

Statistik

 

Anhang römisch 22

Gesellschaftsrecht

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Gemeinsamen Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. Ziffer eins
    Gemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
  2. Ziffer 2
    Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
  3. Ziffer 3
    Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
  4. Ziffer 4
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen
  5. Ziffer 5
    Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
  6. Ziffer 6
    Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
  7. Ziffer 7
    Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
  8. Ziffer 8
    Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
  9. Ziffer 9
    Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
  10. Ziffer 10
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens
  11. Ziffer 11
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens
  12. Ziffer 12
    Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
  13. Ziffer 13
    Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
  14. Ziffer 14
    Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
  15. Ziffer 15
    Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil römisch sechs des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
  16. Ziffer 16
    Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
  17. Ziffer 17
    Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
  18. Ziffer 18
    Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
  19. Ziffer 19
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens
  20. Ziffer 20
    Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
  21. Ziffer 21
    Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
  22. Ziffer 22
    Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
  23. Ziffer 23
    Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
  24. Ziffer 24
    Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
  25. Ziffer 25
    Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
  26. Ziffer 26
    Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
  27. Ziffer 27
    Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
  28. Ziffer 28
    Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
  29. Ziffer 29
    Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
  30. Ziffer 30
    Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. Ziffer eins
    Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
  2. Ziffer 2
    Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über den politischen Dialog

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Tätigkeit einer hochrangigen Interimsgruppe für die Zeit vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Sie sind des weiteren übereingekommen, daß die hochrangige Interimsgruppe spätestens zum Inkrafttreten des EWR-Abkommens über die Verbindlichkeit der in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache erstellten EG-Rechtsakte entscheidet, auf die in den Anhängen zum EWR-Abkommen Bezug genommen wird.

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind, Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben auch die Vereinbarung über die Veröffentlichung von EFTA-Bekanntmachungen betreffend das Auftragswesen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben des weiteren die Vereinbarte Niederschrift der Verhandlungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Die Vereinbarte Niederschrift hat verbindlichen Charakter.

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben schließlich die nachstehenden Erklärungen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. Ziffer eins
    Erklärung der Regierungen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu Alkoholmonopolen
  2. Ziffer 2
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zu Alkoholmonopolen
  3. Ziffer 3
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Amtshilfe in Zollsachen
  4. Ziffer 4
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum freien Verkehr leichter Nutzfahrzeuge
  5. Ziffer 5
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Produkthaftung
  6. Ziffer 6
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zur besonderen Lage des Landes
  7. Ziffer 7
    Erklärung der Regierung Österreichs zu Schutzmaßnahmen
  8. Ziffer 8
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  9. Ziffer 9
    Erklärung der Regierung Islands zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach dem Abkommen
  10. Ziffer 10
    Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  11. Ziffer 11
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  12. Ziffer 12
    Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  13. Ziffer 13
    Erklärung der Regierung Österreichs über audiovisuelle Dienste
  14. Ziffer 14
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Amtshilfe
  15. Ziffer 15
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  16. Ziffer 16
    Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  17. Ziffer 17
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  18. Ziffer 18
    Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
  19. Ziffer 19
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  20. Ziffer 20
    Erklärung der Regierung Österreichs zur Vollstreckung von Entscheidungen der EG-Organe bezüglich finanzieller Verpflichtungen im Hoheitsgebiet Österreichs
  21. Ziffer 21
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  22. Ziffer 22
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Schiffbau
  23. Ziffer 23
    Erklärung der Regierung Irlands zu Protokoll 28 über geistiges Eigentum – Internationale Übereinkommen
  24. Ziffer 24
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zur Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
  25. Ziffer 25
    Erklärung der Regierung Österreichs zur Umsetzung des Artikels 5 der Richtlinie 76/207/EWG hinsichtlich der Nachtarbeit
  26. Ziffer 26
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  27. Ziffer 27
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten der EFTA-Staaten vor dem EG-Gerichtshof
  28. Ziffer 28
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten von Anwälten aus den EFTA-Staaten nach dem Gemeinschaftsrecht
  29. Ziffer 29
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Beteiligung von Sachverständigen der EFTA-Staaten an für den EWR relevanten EG-Ausschüssen gemäß Artikel 100 des Abkommens
  30. Ziffer 30
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu Artikel 103 des Abkommens
  31. Ziffer 31
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens
  32. Ziffer 32
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Transitverkehr im Fischereisektor
  33. Ziffer 33
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und der Regierungen Finnlands, Liechtensteins, Österreichs, Schwedens zu Walerzeugnissen
  34. Ziffer 34
    Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  35. Ziffer 35
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu bilateralen Abkommen
  36. Ziffer 36
    Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  37. Ziffer 37
    Erklärung der Regierung Österreichs zu dem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
  38. Ziffer 38
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum Finanzierungsmechanismus der EFTA
  39. Ziffer 39
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu einem Gericht erster Instanz

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2025

Gesetzesnummer

10007298

Dokumentnummer

NOR12079254

Alte Dokumentnummer

N5199313317A