BGBl. Nr. 154/1994
154. Bundesgesetz: Ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit
Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Währungsumrechnung
Paragraph 8,
In jenen Fällen, in denen die Verordnung nicht anzuwenden ist, gilt für die Umrechnung der Landeswährung eines Staates, für den die Verordnung gilt, Artikel 107, der Durchführungsverordnung entsprechend.