die Herstellung von Giften;
BGBl. Nr. 194/1994
194. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Gewerbeordnung 1973
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Gewerbeordnung 1973 wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 215neu
Herstellung von Giften und Großhandel mit Giften
Paragraph 215,
Der Bewilligungspflicht unterliegt
- Ziffer eins
- Ziffer 2der Großhandel mit Giften.