die unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Besorgung hoheitlicher Aufgaben und
BGBl. Nr. 389/1994
389. Bundesgesetz: EWR-Dienstrechtsanpassungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, die Bundesforste-Dienstordnung 1986, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert werden (EWR-Dienstrechtsanpassungsgesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 28aneu
Paragraph 28 a,
Verwendungen, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich - voraussetzen, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sind ausschließlich Lehrern mit österreichischer Staatsbürgerschaft zuzuweisen. Solche Verwendungen sind insbesondere jene, die
- Ziffer eins
- Ziffer 2die Wahrnehmung allgemeiner Belange des Staates
beinhalten.