BGBl. Nr. 443/1994
443. Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Thailand über die Überstellung verurteilter Personen und die Zusammenarbeit bei der Vollziehung strafgerichtlicher Sanktionen
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH THAILAND ÜBER DIE ÜBERSTELLUNG VERURTEILTER PERSONEN UND DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DER VOLLZIEHUNG STRAFGERICHTLICHER SANKTIONEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Zeitlicher Geltungsbereich
Dieser Vertrag gilt für den Vollzug von Sanktionen, die vor oder nach seinem Inkrafttreten verhängt worden sind.