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Überstellung verurteilter Personen (Thailand)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.08.1994 — BGBl. Nr. 443/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.08.1994 BGBl. Nr. 443/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Überstellung verurteilter Personen (Thailand)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 443 aus 1994,

Typ

Vertrag – Thailand

Inkrafttretensdatum

01.08.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

29/10 Strafprozess, Strafvollzug

Langtitel

(Übersetzung)

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH THAILAND ÜBER DIE ÜBERSTELLUNG VERURTEILTER PERSONEN UND DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DER VOLLZIEHUNG STRAFGERICHTLICHER SANKTIONEN

StF: BGBl. Nr. 443/1994 (NR: GP XVIII RV 976 AB 1158 S. 131. BR: AB 4629 S. 574.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Mai 1994 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. August 1994 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Königreich Thailand;

in dem Wunsch, bei der Vollziehung strafgerichtlicher Sanktionen zusammenzuarbeiten und die erfolgreiche Wiedereingliederung verurteilter Personen in die Gesellschaft zu erleichtern; und

in der Erwägung, daß diese Ziele erfüllt werden sollen, indem Ausländern, denen wegen der Begehung einer strafbaren Handlung ihre Freiheit entzogen ist, Gelegenheit gegeben wird, die gegen sie verhängten Sanktionen in ihrer Heimat zu verbüßen;

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2014

Gesetzesnummer

10003249

Dokumentnummer

NOR11003275

alte Dokumentnummer

N2199437191J