Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Überstellung verurteilter Personen (Thailand)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 443/1994Bundesgesetzblatt Nr. 443 aus 1994,
Inkrafttretensdatum
01.08.1994
Index
29/10 Strafprozess, Strafvollzug
Langtitel
(Übersetzung)
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH THAILAND ÜBER DIE ÜBERSTELLUNG VERURTEILTER PERSONEN UND DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DER VOLLZIEHUNG STRAFGERICHTLICHER SANKTIONEN
StF: BGBl. Nr. 443/1994 (NR: GP XVIII RV 976 AB 1158 S. 131. BR: AB 4629 S. 574.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Mai 1994 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. August 1994 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Mai 1994 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. August 1994 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Königreich Thailand;
in dem Wunsch, bei der Vollziehung strafgerichtlicher Sanktionen zusammenzuarbeiten und die erfolgreiche Wiedereingliederung verurteilter Personen in die Gesellschaft zu erleichtern; und
in der Erwägung, daß diese Ziele erfüllt werden sollen, indem Ausländern, denen wegen der Begehung einer strafbaren Handlung ihre Freiheit entzogen ist, Gelegenheit gegeben wird, die gegen sie verhängten Sanktionen in ihrer Heimat zu verbüßen;
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2014
Dokumentnummer
NOR11003275
alte Dokumentnummer
N2199437191J